Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand Februar 2026
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Prismedia - Florian Korfant, Marienburgerstr. 16, 70374 Stuttgart, E-Mail-Adresse: kontakt@prismedia.de, Telefonnummer: 0302239952116, im Folgenden „Auftragnehmer“ und dem Auftraggeber, im Folgenden „Auftraggeber“, als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB oder als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer bietet verschiedene Dienstleistungen und Werkleistungen zur Buchung an. Dabei handelt es sich insbesondere um Webdesign, Grafikdesign, Fotografie, Film- und Videoproduktion und Werbetechnik.
- Gegenstand des Auftrages kann sowohl das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) als auch das Erreichen eines bestimmten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden oder der Auftraggeber das Werk abgenommen hat. Der Auftraggeber verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird durch den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Leistungsbeschreibung
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Die AGB gelten für sämtliche Dienst- und Werkleistungen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit anbietet. Die nachfolgenden Regelungen spezifizieren die einzelnen Leistungsbereiche, die durch den Auftragnehmer abgedeckt werden.
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Webdesign
- Der Auftragnehmer übernimmt die Konzeption, Gestaltung und technische Umsetzung von Webseiten. Dies umfasst die Einrichtung und Anpassung von Content-Management-Systemen (CMS), bei Bedarf in Shopify und anderen Systemen, sowie sämtliche damit verbundenen Anpassungsarbeiten. Der Leistungsumfang erstreckt sich von der ersten Entwurfsskizze bis zur finalen Implementierung und Live-Schaltung der Webseite.
- Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich technische und gestalterische Dienstleistungen im Bereich des Webdesigns. Dies umfasst die Konzeption, Gestaltung, technische Umsetzung sowie die Einrichtung und Anpassung von Content-Management-Systemen (CMS) sowie, bei Bedarf, Shopify und anderen Systemen.
- Der Auftragnehmer bietet keine Rechtsberatung und nimmt keine rechtliche Prüfung der erstellten Webseiten vor. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller rechtlichen Anforderungen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Impressum, Rechtstexte, Cookie-Banner, Tracking-Tools, Inhalte, Markenrechte, Urheberrechte, Veröffentlichung und den Betrieb der Website.
- Grafikdesign
Der Auftragnehmer bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich Grafikdesign an. Dies beinhaltet die Erstellung von Logos, die Entwicklung von Branding-Konzepten, die Gestaltung von Layouts sowie die Erstellung druckfähiger Daten. Der Auftragnehmer berücksichtigt dabei die individuellen Wünsche und Anforderungen des Auftraggebers und setzt diese gestalterisch um.
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Fotografie, Film- und Videoproduktion
- Der Auftragnehmer erbringt Fotografiedienstleistungen in verschiedenen Bereichen, einschließlich Business-, Event-, Produkt-, Immobilien- und Social Media-Fotografie. Die Leistungen umfassen die Planung und Durchführung von Fotoshootings, die Bildbearbeitung sowie die Bereitstellung der finalen Fotografien in digitaler Form.
- Der Auftragnehmer erstellt Imagefilme, Werbefilme, Social Media Content sowie Eventvideos. Der Leistungsumfang umfasst die Planung, Drehbucherstellung, Dreharbeiten, Postproduktion und den finalen Schnitt der Videoproduktionen. Dabei wird auf die spezifischen Anforderungen des Auftraggebers eingegangen, um ein maßgeschneidertes Endprodukt zu liefern.
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einholung aller erforderlichen Genehmigungen und Rechte im Zusammenhang mit der Fotografie und Filmproduktion. Dies umfasst insbesondere Model-Releases, Drehgenehmigungen, die Einhaltung des Hausrechts, Musikrechte, Markenrechte im Bild sowie Persönlichkeitsrechte. Der Auftragnehmer prüft diese Rechte nicht und übernimmt keine Haftung für deren Einhaltung.
- Bei Außenproduktionen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für wetterbedingte Einschränkungen, die die Durchführung der Produktion beeinträchtigen könnten.
- Im Falle technischer Ausfälle beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf Nachbesserung oder die Vereinbarung eines Ersatztermins.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für nicht erreichte Marketingziele, die mit den erstellten Fotografien oder Videos verfolgt werden.
- Die Nutzungsrechte an den erstellten Fotografien und Videos werden dem Auftraggeber zeitlich unbeschränkt für die gebuchten Verwendungszwecke eingeräumt.
- Musik und Stockmaterialien werden nur dann durch den Auftragnehmer beschafft, wenn dies ausdrücklich als Angebotsposition vereinbart wurde. Die entsprechenden Lizenzen werden direkt auf den Auftraggeber übertragen.
- Rohdaten der erstellten Fotografien und Videoproduktionen werden grundsätzlich nicht herausgegeben. Der Auftraggeber erhält lediglich die final bearbeiteten Dateien.
- Das Rohmaterial der Produktion wird vom Auftragnehmer maximal 7 Tage nach der Abnahme archiviert. Die finalen Dateien werden 30 Tage nach der Abnahme archiviert. Nach Ablauf dieser Fristen wird das Material gelöscht, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
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Werbetechnik
- Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen im Bereich der Werbetechnik an. Dies umfasst die Gestaltung und Anbringung von Folierungen, Beschriftungen und Schaufensterbeklebungen sowie die Durchführung von Montagearbeiten. Die Leistungen werden gemäß den individuellen Vorgaben des Auftraggebers umgesetzt und beinhalten sowohl die Vorbereitung als auch die fachgerechte Installation vor Ort.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Untergrunds, auf dem die Werbetechnik angewendet wird. Dies umfasst insbesondere keine Haftung für Lackreaktionen und die Beschaffenheit von Altfolien. Es wird dem Auftraggeber empfohlen, eine Testverklebung durchführen zu lassen, um eventuelle Reaktionen des Untergrunds zu prüfen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die bei der Entfernung von Folierungen auftreten können, es sei denn, diese Schäden sind auf grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Lackschäden, die durch unsachgemäße Entfernung entstehen.
- Die Pflegehinweise, die dem Auftraggeber bei der Übergabe der Werbetechnik übergeben werden, sind Vertragsbestandteil. Es wird darauf hingewiesen, dass die Folierungen nur per Handwäsche gereinigt werden dürfen. Der Einsatz von Waschanlagen, Hochdruckreinigern oder chemischen Reinigungsmitteln ist untersagt. Bei Nichtbeachtung dieser Pflegehinweise übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung für die Haltbarkeit der Folierungen.
- Farb- und Passertoleranzen, die marktüblich sind, stellen keinen Mangel dar und sind daher von der Gewährleistung ausgeschlossen.
- Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Montagebedingungen vor Ort den Anforderungen des Auftragnehmers entsprechen. Dies umfasst insbesondere den Zugang zur Montagefläche, eine geeignete Temperatur sowie die Bereitstellung von Strom. Sollte es aufgrund unzureichender Montagebedingungen zu einem Mehraufwand kommen, werden die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
- Die Abnahme der erbrachten Leistungen erfolgt vor Ort. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, die Arbeiten zu überprüfen und etwaige Mängel innerhalb von fünf Werktagen schriftlich zu melden. Erfolgt keine Mängelanzeige innerhalb dieser Frist, gelten die Arbeiten als abgenommen. Der Auftragnehmer erstellt eine Fotodokumentation der erbrachten Leistungen, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wird.
- Folierungen und Beschriftungen sind als Verschleißteile anzusehen, die durch UV-Strahlung, Steinschlag und Witterungseinflüsse beeinträchtigt werden können. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für natürliche Alterungserscheinungen der Materialien.
- Für Materialschäden, die durch die verwendeten Folien oder anderen Materialien entstehen, haftet ausschließlich der Hersteller der Materialien. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für solche Materialschäden.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Berücksichtigung der aktuellen technischen Standards zu erbringen. Jegliche Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien.
- Der Auftragnehmer ist kein Hostinganbieter. Das Hosting der erstellten Webseiten erfolgt ausschließlich über Drittanbieter im Namen des Auftraggebers.
- Der Auftraggeber ist für die Auswahl, Beauftragung und Verwaltung des Hostinganbieters sowie aller damit verbundenen Leistungen und Kosten selbst verantwortlich. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Serverausfälle, Sicherheitslücken, Datenverlust, Plugin-Inkompatibilitäten oder Probleme mit externen Tools, die durch die Drittanbieter verursacht werden.
- Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber für alle erbrachten Leistungen jeweils eine Korrekturschleife. Innerhalb dieser Korrekturschleife hat der Auftraggeber die Möglichkeit, Änderungswünsche und Anpassungen zu äußern, die vom Auftragnehmer im Rahmen der vereinbarten Leistung berücksichtigt und umgesetzt werden. Die Korrekturschleife umfasst kleinere Anpassungen und Änderungen, die keine grundlegenden Überarbeitungen oder Neugestaltungen der ursprünglich erbrachten Leistung darstellen. Umfangreiche Änderungen oder zusätzliche Anforderungen, die über den Rahmen der Korrekturschleife hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert berechnet. Änderungswünsche und Anpassungen müssen schriftlich und innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Übergabe der jeweiligen Leistung an den Auftragnehmer übermittelt werden. Erfolgt keine fristgerechte Mitteilung, gilt die erbrachte Leistung als abgenommen und weitere Änderungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sollte die Umsetzung der Änderungen aus technischen oder gestalterischen Gründen nicht möglich sein, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren und gemeinsam nach einer Lösung suchen. Die Korrekturschleife ist in den vereinbarten Honoraren für die jeweiligen Leistungen enthalten. Weitere Korrekturschleifen, die über die vereinbarte eine Korrekturschleife hinausgehen, sind gesondert zu vergüten und bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien.
- Mehrleistungen, die über den schriftlich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für zusätzliche Entwürfe, Konzeptänderungen, zusätzliche Drehtage, zusätzliche Schnittfassungen, zusätzliche Website-Seiten, erweiterte Grafikleistungen, verspätete Mitwirkung. Konzept- oder Richtungswechsel gelten stets als Zusatzleistung.
- Stornierungen durch den Auftraggeber sind nach Beginn der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer nicht mehr möglich. Der Auftraggeber ist in diesem Fall zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars verpflichtet. Der Beginn der Leistungserbringung ist definiert als der Zeitpunkt, zu dem der Auftragnehmer mit der tatsächlichen Durchführung der vereinbarten Leistungen, einschließlich der Planung, Vorbereitung oder Durchführung der entsprechenden Arbeiten, beginnt.
§ 3 Vertragsschluss
- Der Auftraggeber bucht bei dem Auftragnehmer eine entsprechende Dienst- oder Werkleistung. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Buchungsbestätigung an. Eine Buchung kann per E-Mail, per WhatsApp oder per Kontaktformular über die Website des Auftragnehmers zustande kommen. Die Buchung des Auftraggebers ist bindend.
- Daraufhin erstellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein Angebot, das den konkreten Leistungsumfang, die Pflichten der Parteien sowie die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen festlegt. Dieses Angebot wird dem Auftraggeber schriftlich übermittelt.
- Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn das Angebot durch beide Parteien schriftlich angenommen wurde.
- Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Die Annahme, Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Dienst- oder Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, z.B. wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen die Leistung nicht erbringen kann oder darf. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Dienst- oder Werkleistung entstandenen Leistungen erhalten.
- Das Angebot legt den konkreten Leistungsinhalt, die Pflichten der Parteien und die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen („Leistungsbeschreibung“) fest. Eine nachträgliche Änderung ist nicht Teil der Leistung und wird bei Bedarf gesondert berechnet.
- Die angebotenen Leistungen können einmaligen Leistungen und/oder regelmäßig im Rahmen einer festen Laufzeit zu erbringende Dienstleistungen sein.
§ 4 Inhalt und Durchführung des Vertrages
- Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Auftraggebers kann bei Dienstleistungen nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.
- Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Auftraggeber abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen der Dienst- oder Werkleistung vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Auftraggeber erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder vom Auftragnehmer individuell für den Auftraggeber erstellt.
- Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite des Auftragnehmers als auch sonstige Unterlagen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Der Auftraggeber ist auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis des Auftragnehmers Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienst- oder Werkleistung zu machen.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung oder Werkleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung oder Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Auftraggeber besteht in diesem Fall nicht.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung oder Werkleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Inhalts besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Inhalts eintritt und die Änderung für den Auftraggeber zumutbar ist.
- Der Auftragnehmer muss die Dienstleistung oder Werkleistung nicht selbst durchführen. Er ist berechtigt, nach freiem Ermessen, zur Durchführung der Dienstleistung oder Werkleistung Dritte, wie z.B. externe Freelancer, Agenturen oder Subunternehmer, einzusetzen.
- Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Unterlagen und Prospekten Dritter wird keine Haftung übernommen. Ferner gelten sie nicht als zugesicherte Eigenschaften im Sinne des BGB.
- Die Abbildung und Beschreibung der Leistungen auf der Website des Auftragnehmers dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.
§ 5 Liefertermine und Fertigstellung
- Liefertermine und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer wird sich jedoch bemühen, die vereinbarten Termine nach besten Kräften einzuhalten.
- Verzögerungen bei der Leistungserbringung, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verspätete Freigaben, Verzögerungen durch Drittanbieter (wie Hosting-Anbieter, Plugin-Anbieter, Druckereien), höhere Gewalt, Krankheit, technische Störungen oder ähnliche unvorhersehbare und unvermeidbare Umstände zurückzuführen sind, begründen keinerlei Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über solche Verzögerungen unverzüglich informieren.
- In den Fällen des Absatzes (2) wird der Liefer- oder Fertigstellungstermin angemessen verlängert. Der Auftragnehmer wird sich bemühen, die Arbeiten so schnell wie möglich fortzusetzen und abzuschließen.
- Sollte die Verzögerung mehr als 1 Woche andauern, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind bereits erbrachte Leistungen und entstandene Kosten vom Auftraggeber zu vergüten.
- Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind in diesen Fällen ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Dienst- und Werkleistungen erforderlich sind. Dies umfasst insbesondere die Bereitstellung aller relevanten Informationen, Unterlagen, Inhalte, Daten, Freigaben und gegebenenfalls Zugangsberechtigungen. Es gilt ausschließlich der schriftlich vereinbarte Leistungsumfang.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Daten, Freigaben und Genehmigungen rechtzeitig bereitzustellen. Sollte es erforderlich sein, dass bestimmte Vorarbeiten durch den Auftraggeber oder durch von ihm beauftragte Dritte durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese rechtzeitig und ordnungsgemäß abzuschließen, sodass die Arbeiten des Auftragnehmers ohne Verzögerungen durchgeführt werden können. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über den Abschluss solcher Vorarbeiten.
- Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch eine Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. In solchen Fällen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, zusätzliche Kosten, die durch die Verzögerungen oder den Mehraufwand entstehen, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
- Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die Erbringung der Leistungen behindern oder verzögern könnten. Dies gilt insbesondere für unvorhersehbare Ereignisse oder Änderungen in der Arbeitsumgebung.
- Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und verhindert dies die Durchführung der Leistungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den entstandenen Aufwand dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Weitergehende Ansprüche des Auftragnehmers bleiben unberührt.
- Der Auftraggeber garantiert, dass sämtliche bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Dokumente etc.) frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche aufgrund von Verzögerungen, Mängeln oder sonstigen Leistungsstörungen sowie Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Schutzrechten, die auf unzureichende oder fehlerhafte Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers zurückzuführen sind
- Der Auftraggeber übernimmt in diesem Zusammenhang auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Ansprüche selbst zu vertreten.
§ 7 Zahlung
- Eine Zahlung ist gegenüber dem Auftragnehmer nach Abschluss der Dienstleistung oder Abnahme der erbrachten Leistungen mit den in der Rechnung angegebenen Zahlungsmitteln unmittelbar durch den Auftraggeber zu tätigen. Die Zahlung wird sofort mit der Buchung und dem Zugang der Rechnung per E-Mail fällig. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage ab Rechnungsstellung, sofern nichts anders vereinbart wurde.
- Es können Abschlagszahlungen vereinbart werden.
- Alle Preise auf der Website bzw. im Angebot des Auftragnehmers sind, insofern nicht anderweitig gekennzeichnet, als Endpreise inkl. MwSt. aufgeführt.
- Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn das auf der Rechnung genannte oder das vereinbarte Zahlungsziel nicht eingehalten wird. Für den Fall des Verzuges ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen, Mahngebühren und die Verzugspauschale gemäß §§ 288 I, II BGB zu erheben. Ferner behält sich der Auftragnehmer vor, regelmäßig zu erbringenden Leistungen im Falle des Verzuges auszusetzen, ohne dass er den Anspruch auf die vereinbarte Gegenleistung des Auftraggebers verliert.
- Der Auftragnehmer behält sich vor, die in der Leistungsbeschreibung vereinbarten Preise für Serviceleistungen nach Ablauf der vereinbarten jeweiligen Laufzeit angemessen zu erhöhen. Eine Erhöhung ist dabei erstmalig nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit möglich.
§ 8 Abnahme und Überprüfung
- Erfolgen innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der jeweiligen Arbeitsergebnisse keine Änderungswünsche oder Beanstandungen seitens des Auftraggebers, so gelten die Arbeitsergebnisse als automatisch abgenommen.
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Mit einer der folgenden Handlungen gilt die erbrachte Leistung als freigegeben:
- Die ausdrückliche Freigabe durch den Auftraggeber;
- Die Veröffentlichung der Leistung, sei es online oder offline, durch den Auftraggeber;
- Die Weitergabe der Leistung an Dritte durch den Auftraggeber;
- Die Erteilung der Druckfreigabe durch den Auftraggeber;
- Die schriftliche Anweisung zur Online-Schaltung durch den Auftraggeber;
- Der tatsächliche Livegang der Leistung, sofern er durch den Auftraggeber veranlasst wurde;
- Jegliche Nutzung der Inhalte durch den Auftraggeber in jedweder Form.
- Mit der Freigabe übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Leistung, die Inhalte sowie die Einhaltung von Markenrechten, Urheberrechten, Datenschutzbestimmungen, Wettbewerbsrecht und Persönlichkeitsrechten.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Leistungen vor deren Nutzung oder Veröffentlichung eigenständig und umfassend zu prüfen. Diese Prüfung erstreckt sich insbesondere auf die Einhaltung von Urheberrechten, Markenrechten, Datenschutzbestimmungen, Wettbewerbsrecht, inhaltlicher Richtigkeit sowie auf die Rechte an Bildern, Musik und Persönlichkeitsrechten.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag. Wenn es sich um die einmalige Erbringung einer Dienst- oder Werkleistung handelt, ist dies im Vertrag vermerkt und die nachstehenden Absätze des § 9 sind darauf nicht anwendbar.
- Eine ordentliche Kündigung des Vertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
- Wird das Vertragsverhältnis nicht bis einen Monat vor Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt, verlängert es sich immer jeweils um einen weiteren Monat, wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Verbraucher handelt. Bei Unternehmern verlängert sich das Vertragsverhältnis immer jeweils um die ursprüngliche Laufzeit.
- Nach Ende der regulären Laufzeit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat bis zum Ende der verlängerten Laufzeit. Die Kündigung muss auch hier in Schriftform erfolgen.
- Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten kann der Auftragnehmer eine angemessene Entschädigung verlangen.
§ 10 Schutzrechte
- Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienst- oder Werkleistung, die im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Auftragnehmers für den Auftraggeber stehen, insbesondere sämtliche urheberrechtlichen Nutzungsrechte, sämtliche Designrechte, sämtliche Marken- und Kennzeichenrechte sowie sonstige Immaterialgüterrechte (einschließlich aller Entwicklungsstufen), stehen grundsätzlich ausschließlich und uneingeschränkt dem Auftragnehmer zu.
- Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung übertragt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jedoch die ausschließlichen, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkten Nutzungsrechte an den Ergebnissen der Dienst- oder Werkleistung.
- Der Auftraggeber erwirbt dabei kein Recht auf die Herausgabe von Roh- oder Projektdateien, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart.
- Der Auftragnehmer behält dauerhaft das Recht an seinem Logo und seiner Marke. Die Marke und das Logo des Auftragnehmers dürfen ohne dessen ausdrückliche Zustimmung nicht durch den Auftraggeber verwendet werden.
§ 11 Vertraulichkeit
- Die Parteien werden alle Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“ genannt) vertraulich behandeln. Die empfangende Partei ("Empfänger") wird die vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt behandeln, wie sie eigene vertrauliche Informationen der gleichen Sensitivität behandelt, mindestens jedoch mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
- Eine Nutzung der vertraulichen Informationen ist auf den Gebrauch im Zusammenhang mit diesem Vertrag beschränkt. Ohne vorherige Zustimmung der offenlegenden Partei ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen an Dritte nicht gestattet. Zustimmungen bedürfen der Schriftform. Keine Dritten im Sinne dieses Absatzes sind verbundene Unternehmen der Parteien und Berater, die von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
- Soweit anwendbare gesetzliche Verpflichtungen dies erfordern, ist der Empfänger überdies zur Offenlegung und Weitergabe vertraulicher Informationen berechtigt. Sofern gesetzlich zulässig, wird der Empfänger die offenlegende Partei vor der Offenlegung vertraulicher Informationen informieren.
- Die Parteien werden ihren Mitarbeitern oder Dritten, denen sie vertrauliche Informationen weitergeben, eine vertrauliche Behandlung dieser Informationen im Rahmen der jeweiligen Unterauftragnehmer- und Arbeitsverhältnisse mit der Maßgabe auferlegen, dass die Verschwiegenheitsverpflichtung auch über das Ende des jeweiligen Unterauftragnehmer- oder Arbeitsverhältnisses hinaus fortbesteht, so weit nicht bereits eine entsprechende allgemeine Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit besteht.
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Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit ausgenommen sind Informationen, die
- bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen zur Vertraulichkeit allgemein bekannt werden;
- der Empfänger unabhängig von diesem Vertrag entwickelt hat; oder
- der Empfänger von Dritten oder außerhalb dieses Vertrags von der offenlegenden Partei ohne Vertraulichkeitsverpflichtung erhalten hat.
Der Nachweis für das Vorliegen der in diesem Absatz genannten Ausnahmen obliegt der Partei, die sich auf die Ausnahme beruft.
- Mit Beendigung dieses Vertrags werden die Parteien in ihrem Besitz befindliche vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei auf Aufforderung dieser Partei herausgeben oder löschen. Hiervon ausgenommen sind vertrauliche Informationen, für die eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, sowie Datensicherungen im Rahmen üblicher Backup-Prozesse.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erfahrungswissen, wie zum Beispiel Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how, zu nutzen, das im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis der zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist. Dies gilt nicht, soweit hierdurch gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte des Auftraggebers verletzt werden. Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit bleibt hiervon unberührt.
§ 12 Gewährleistung und Haftung
- Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Ein bestimmter Erfolg wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Der Auftragnehmer gewährleistet, dass das Werk frei von Sachmängeln ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.
- Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach Abnahme auf etwaige Mängel zu überprüfen und diese dem Auftragnehmer schriftlich anzuzeigen. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, versteckte Mängel innerhalb von zwei Wochen nach Entdeckung schriftlich angezeigt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Auftraggebers bleiben hiervon unberührt.
- Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat das Recht, nach seiner Wahl den Mangel zu beheben oder ein neues Werk zu erstellen.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber den Preis mindern oder – bei erheblichen Mängeln – vom Vertrag zurücktreten.
- Der Auftragnehmer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Auftragnehmer gibt keine Garantien, es sei denn, diese wurden ausdrücklich und schriftlich vereinbart. Sollte dennoch eine Garantie gegeben werden, erfolgt die Haftung für diese Garantie unabhängig vom Verschuldensgrad.
- Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unbeschränkt gehaftet wird.
- Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
- Im Falle von Datenverlust, Schäden an Websites oder Systemen sowie fehlende oder unzureichende Backups haftet der Auftragnehmer nur für denjenigen Schaden, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie Produktionsausfälle. Dies umfasst insbesondere jegliche Gewinne, die der Auftraggeber aufgrund von Verzögerungen, Mängeln oder dem Ausbleiben der Leistung des Auftragnehmers nicht erzielt, sowie Schäden, die nicht unmittelbar am Leistungsgegenstand selbst entstehen, sondern sich nur als Folge eines Primärschadens manifestieren oder als weitere Folge eines ursprünglichen Mangels oder Schadens eintreten, auch wenn diese vorhersehbar waren. Produktionsausfälle umfassen sämtliche Schäden, die durch die Unterbrechung oder Stilllegung der Produktion des Auftraggebers entstehen.
- Der Auftragnehmer haftet ferner nicht für Imageschäden, Abmahnungen, Bußgelder und Marktverluste. Imageschäden betreffen das Ansehen oder den Ruf des Auftraggebers, die infolge der Leistung des Auftragnehmers entstehen können. Abmahnungen umfassen rechtliche Schritte, die Dritte gegen den Auftraggeber aufgrund von vermeintlichen Rechtsverletzungen einleiten, die im Zusammenhang mit den Leistungen des Auftragnehmers stehen. Bußgelder umfassen sämtliche Strafzahlungen, die dem Auftraggeber durch behördliche oder gerichtliche Anordnungen auferlegt werden. Marktverluste bezeichnen finanzielle Einbußen, die dem Auftraggeber durch Veränderungen oder Einbrüche auf dem Markt entstehen und die im Zusammenhang mit den Leistungen des Auftragnehmers stehen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen oder andere unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse entstehen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch den unsachgemäßen Gebrauch oder die unsachgemäße Behandlung der gelieferten Leistungen durch den Auftraggeber oder Dritte entstehen.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für die Funktionsfähigkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit oder Rechtskonformität von Technologien Dritter, die im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzt werden. Dies umfasst, aber ist nicht beschränkt auf, Plugins, Themes, Hosting, externe Tools und APIs. Das Risiko für die Nutzung und den Einsatz dieser Technologien trägt der Auftraggeber.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für rechtliche Inhalte, insbesondere nicht für die Erstellung oder Bereitstellung von Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Setup oder sonstigen rechtlichen Inhalten, sofern diese auf Basis von Vorgaben oder Vorlagen des Auftraggebers eingebunden werden. Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die rechtliche Prüfung obliegt ausdrücklich dem Auftraggeber.
- Die Haftung des Auftragnehmers ist, soweit gesetzlich zulässig, auf den Netto-Auftragswert begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach den vorstehenden Absätzen gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
- Diese Ausschlüsse gelten, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.
- Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verjähren Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung und Schadensersatz mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.
- Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der Nutzung der vom Auftragnehmer erstellten Leistungen gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche im Zusammenhang mit Urheberrecht, Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Der Auftraggeber übernimmt in diesem Zusammenhang auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten, es sei denn, der Auftragnehmer hat die Ansprüche selbst zu vertreten.
§ 13 Datenschutz
- Die Parteien werden die jeweils auf sie anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze einhalten.
- Sofern und soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers im Auftrag verarbeitet, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine marktübliche Vereinbarung zur Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DS-GVO abschließen.
- Der Auftraggeber willigt ein, dass der Auftragnehmer die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Daten verarbeitet und speichert. Im Rahmen der Leistungserbringung ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers an die eingesetzten externen Dienstleister weiterzugeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
- Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen des Auftragnehmers unter folgendem Link: https://prismedia.de/datenschutzerklaerung/
§ 14 Referenznutzung
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erstellten Fotografien, Filme und Videoproduktionen als Referenz zu nutzen. Dies umfasst die Veröffentlichung und Präsentation der Arbeiten auf der Website des Auftragnehmers, in sozialen Medien sowie in anderen Marketing- und Werbematerialien.
- Der Auftraggeber hat das Recht, dieser Referenznutzung zu widersprechen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und spätestens bei Vertragsabschluss dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Zustimmung zur Referenznutzung als erteilt.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Referenznutzung die berechtigten Interessen des Auftraggebers zu wahren und keine sensiblen oder vertraulichen Informationen zu veröffentlichen.
§ 15 Widerrufsrecht
- Bezüglich des Widerrufsrechts verweist der Auftragnehmer bei Verbrauchern auf die nachfolgende Widerrufsbelehrung.
- Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung nach EGBGB Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 2. Fundstelle: BGBl. I 2013, 3642 - 3670
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Prismedia - Florian Korfant, Marienburgerstr. 16, 70374 Stuttgart, E-Mail-Adresse: kontakt@prismedia.de, Telefonnummer: 0302239952116, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Prismedia - Florian Korfant, Marienburgerstr. 16, 70374 Stuttgart, E-Mail-Adresse: kontakt@prismedia.de
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 16 Schlussbestimmungen
- Der Auftragnehmer ist zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.
- Sollten einzelne Bestimmungen der AGB oder des jeweiligen Vertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit der AGB oder des Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen und Ergänzungen der AGB oder des Dienstleistungsvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
- Ist der Auftraggeber Kaufmann, wird als Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.